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Website barrierefrei machen: Pflicht für viele, Vorteil für alle

Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit Juni 2025 verlangt, wen es betrifft — und warum die Maßnahmen ohnehin jede Website besser machen.

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Eine Kundin möchte einen Termin buchen. Sie füllt das Formular aus, kommt bis ans Ende — und dann nicht weiter. Der Button „Weiter“ lässt sich mit der Tastatur nicht erreichen. Eine Maus benutzt sie nicht. Sie kann keine führen.

Sie versucht es ein zweites Mal. Dann schließt sie das Fenster.

Warum, taucht in keiner Statistik auf. In der Besucherzahl steht ein Besuch, im Kalender kein Termin. Für Sie hat dieser Nachmittag ausgesehen wie jeder andere.

Seit dem 28. Juni 2025 ist dieser Fall für viele Websites nicht mehr nur ärgerlich.

Was seit dem 28. Juni 2025 gilt

An diesem Tag ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wirksam geworden, kurz BFSG. Es setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Das Neue daran: Es meint nicht Behörden, sondern Unternehmen.

Für Behörden gilt schon länger eine eigene, strengere Regel: die BITV 2.0. Die beiden werden gern verwechselt — was Sie über Ämterwebsites gehört haben, gilt für Ihre nicht.

Das Gesetz zählt auf, worum es geht: Geldautomaten, E-Book-Reader, Bankgeschäfte für Verbraucher, Telefondienste — und den einen Fall, der Websites betrifft: den elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint ist damit, dass ein Verbraucher bei Ihnen online einen Vertrag schließen kann. Der Gesetzestext steht frei im Netz und ist kürzer als vermutet.

Was technisch zu tun ist, steht dort nicht. Das Gesetz verweist auf eine europäische Norm namens EN 301 549, und die verweist für Websites weiter auf einen internationalen Regelkatalog, die WCAG, Stufe AA. Die Kette klingt nach mehr, als sie ist: Am Ende steht eine überschaubare Liste, und die fasst dieser Beitrag weiter unten zusammen.

Betrifft es Ihre Website?

Drei Fragen genügen. Nur wenn Sie alle drei mit Ja beantworten, gilt das Gesetz für Sie.

Kann bei Ihnen jemand online einen Vertrag schließen? Kaufen, buchen, verbindlich einen Termin vereinbaren, ein Abonnement abschließen. Ein Kontaktformular ist kein Vertrag. Eine Website, die zeigt, was Sie tun, und den Rest dem Telefon überlässt, fällt nicht darunter.

Ist Ihr Kunde ein Verbraucher? Das Gesetz schützt Privatleute. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, ist außen vor.

Sind Sie größer als ein Kleinstunternehmen? Wer weniger als zehn Menschen beschäftigt und dabei höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme erreicht, ist bei Dienstleistungen ausgenommen. Diese Ausnahme trägt weiter, als viele denken. Nur für Produkte gilt sie nicht: Wer welche herstellt oder in den Handel bringt, kann sich nicht auf sie berufen.

In Beispielen:

Ihre WebsiteFällt sie unter das Gesetz?
Handwerksbetrieb, Leistungen und Kontaktformularnein
Beratung, ausschließlich für Firmenkundennein
Praxis mit verbindlicher Terminbuchung, vier Beschäftigtenein, solange die Ausnahme trägt
Hotel mit Buchungsstrecke, zwölf Beschäftigteja

Wer unter das Gesetz fällt, schuldet außerdem eine Erklärung zur Barrierefreiheit: eine eigene Seite, ähnlich wie Impressum und Datenschutz, auf der steht, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. Sie ist das Erste, wonach jemand schaut, der prüfen will — sie lässt sich in zehn Sekunden finden oder eben nicht.

Und weil hier von Recht die Rede ist: Ich bin kein Anwalt. Dieser Beitrag sagt, was zu tun ist. Ob Sie es müssen, lassen Sie prüfen, wenn ein Teil Ihres Umsatzes daran hängt.

„Betrifft es mich?“ ist die falsche Frage

Vielleicht haben Sie die drei Fragen eben beantwortet und sind erleichtert. Dann jetzt der Teil, der gegen die Überschrift dieses Beitrags argumentiert.

Ob das Gesetz für Sie gilt, entscheidet darüber, ob eine Behörde Sie zu etwas verpflichten kann. Es entscheidet nicht darüber, ob Sie Kunden verlieren. Das sind zwei Fragen, und nur die zweite hat mit Ihrem Geschäft zu tun.

Dazu kommt: Die Ausnahme beschreibt Ihre Firma an einem Tag. Der elfte Mitarbeiter kommt. Die Terminbuchung wird eingebaut, weil das Telefon zu viel klingelt. Der Shop geht online. Aus der Imageseite ist ein Angebot geworden, das unter das Gesetz fällt — und keiner dieser Schritte fühlt sich nach einer Rechtsfrage an.

Größere Auftraggeber fragen ohnehin danach: Wer für die öffentliche Hand oder Konzerne arbeitet, findet die Frage im Lieferantenfragebogen — und sie kostet nichts, wenn die Antwort Ja ist.

Der teuerste Fall aber steht nicht im Gesetz. Er steht ganz oben in diesem Beitrag. Die Kundin, die abbricht, beschwert sich nicht, ruft nicht an, schreibt keine Mail. Sie geht, und Sie erfahren es nie.

In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, knapp jeder Zehnte. Quelle ist die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom Juli 2026, Stichtag 31. Dezember 2025: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_246_227.html

Selbst diese Zahl greift zu kurz. Denn Barrierefreiheit beschreibt keine Gruppe von Menschen, sondern eine Lage, in die jeder gerät: mit dem Gips am Arm, mit dem Kind auf der Hüfte, in der Bahn ohne Kopfhörer, abends um elf mit müden Augen.

Was Barrierefreiheit tatsächlich heißt

Dafür gibt es ein Bild, das älter ist als jede Norm: die abgesenkte Bordsteinkante. Gebaut wurde sie für Rollstühle. Benutzt wird sie von Kinderwagen, Rollkoffern, Fahrrädern und Lieferanten mit der Sackkarre. Niemand hält sie für eine Sondereinrichtung. Sie ist einfach die bessere Bordsteinkante.

Auf einer Website ist es genauso: Fast jede Maßnahme hat einen zweiten Nutzen, für den man das Wort Behinderung nicht braucht.

MaßnahmeGedacht fürHilft außerdem
Kräftiger Kontrast zwischen Schrift und HintergrundMenschen mit Sehbehinderungjedem, der draußen in der Sonne aufs Telefon schaut
Alles auch mit der Tastatur bedienbarMenschen, die keine Maus führen könnenallen, die Formulare schnell ausfüllen
Beschriftete FormularfelderScreenreaderallen — sie werden seltener falsch ausgefüllt
Alternativtexte für Bilderblinde BesucherGoogle und den KI-Assistenten, die sonst nichts sehen
Überschriften in der richtigen Reihenfolgedie Orientierung im Screenreaderjedem, der eine Seite überfliegt
Untertitel im Videogehörlose Besucherden vielen, die Videos ohne Ton anschauen
Große KlickflächenMenschen mit unruhigen Händendem Daumen in der Bahn
Kurze, klare SätzeMenschen mit Leseschwierigkeitenallen, immer

Die rechte Spalte ist der eigentliche Punkt dieses Beitrags — und die Antwort darauf, warum sich diese Arbeit lohnt, wenn das Gesetz Sie gar nicht meint.

Zwei Zeilen haben hier schon einen eigenen Beitrag. Dass Alternativtexte und eine saubere Überschriftenfolge auch darüber entscheiden, ob Suchmaschinen und KI-Assistenten Ihre Seite verstehen, steht in Website für KI-Assistenten optimieren — und warum kurze, klare Sätze mehr sind als Geschmack, in Website-Texte schreiben, die gelesen werden.

Die drei Fehler, die fast überall stecken

  • Der abgeschaltete Fokusrahmen. Browser markieren, wo die Tastatur gerade steht. Beim Bau stört diese Markierung, weil sie selten zum Entwurf passt — also wird sie entfernt. Danach ist jeder ohne Maus blind unterwegs. Anders aussehen darf sie. Fehlen darf sie nicht.
  • Information, die nur eine Farbe ist. Das Pflichtfeld ist rot, der freie Termin grün. Wer diese Farben nicht unterscheidet, sieht ein Feld und einen Termin. Ein Wort daneben, ein Zeichen, ein Sternchen — und das Problem ist weg.
  • Links, die „mehr“ heißen. Ein Screenreader liest auf Wunsch alle Links einer Seite als Liste vor; das ist eine der schnellsten Arten, sich zu orientieren. Auf vielen Websites steht dann fünfzehnmal „mehr“ untereinander. Ein Link muss allein sagen, wohin er führt.

Die Tastaturprobe

Legen Sie die Maus weg und öffnen Sie Ihre wichtigste Seite — die, auf der jemand kauft, bucht oder ein Formular ausfüllt. Dann nur noch die Tabulatortaste drücken, einmal quer durch.

Drei Fragen dabei:

  1. Sehe ich immer, wo ich gerade bin? Verschwindet die Markierung irgendwann, tippen Sie ins Leere.
  2. Komme ich überall hin? Menü, Suchfeld, jedes Formularfeld, jeder Button — und in der Reihenfolge, in der die Dinge dastehen.
  3. Komme ich überall wieder heraus? Der klassische Fall ist der Cookie-Dialog: Er geht auf, und die Tastatur kommt nicht mehr hinaus. Dort endet der Besuch.

Diese Minute prüft mehr, als es aussieht: Menü, Formular, Dialoge und Bildergalerie auf einmal. Und wo Sie hängen bleiben, haben Sie nicht bloß einen Fehler gefunden, sondern die Stelle, an der Ihre Website für einen Teil Ihrer Besucher aufhört.

Zwei kleinere Proben

Die Zoomprobe. Strg und Plus drücken, bis die Seite doppelt so groß ist. Bleibt alles lesbar, ohne seitlich zu schieben — oder schiebt sich Text übereinander?

Die Sonnenprobe. Telefon nehmen und vor die Tür gehen. Was zuerst verschwindet, ist heller grauer Text auf weißem Grund, meist die Zeile mit der Telefonnummer.

Zum Nachmessen zwei Werkzeuge, kostenlos und ohne Anmeldung:

  • Der Contrast Checker von WebAIM — zwei Farbwerte eintragen, und Sie sehen sofort, ob der Abstand reicht.
  • WAVE — Adresse eintragen, und die Seite kommt mit Markierungen an allen auffälligen Stellen zurück.

Was nicht funktioniert

  • Das Overlay. Ein zugekauftes Skript, ein rundes Symbol unten rechts, und die Website sei nun barrierefrei. Darunter ändert sich nichts: Der Fokusrahmen bleibt abgeschaltet, das Bild ohne Alternativtext. Rechtssicherheit entsteht daraus nicht — und die Menschen, für die es gedacht ist, schalten solche Werkzeuge oft ab, weil sie ihrer eigenen Software in die Quere kommen.
  • Das Zertifikat aus dem Prüfwerkzeug. Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme. Ob ein Alternativtext das Bild beschreibt oder nur den Dateinamen wiederholt, beurteilt kein Programm. Sie zeigen, wo man hinschauen sollte — das Hinschauen ersetzen sie nicht.
  • Die Erklärung ohne die Sache. Eine Seite, auf der steht, man bemühe sich, während die Tastaturprobe nach zehn Sekunden scheitert. Das ist keine Absicherung, sondern eine schriftliche Selbstanzeige.
  • „Machen wir beim nächsten Relaunch.“ Barrierefreiheit ist kein Modul, das man ansteckt. Sie sitzt in Farben, Vorlagen, Formularen und Bildern — also überall dort, wo Nachrüsten teuer wird.

Was es kostet — und was es kostet, es zu lassen

Bei einer neuen Website kostet Barrierefreiheit fast nichts. Sie ist keine zusätzliche Arbeit, sondern eine Reihe von Entscheidungen, die ohnehin fallen: welche Farben, wie groß die Schrift, wie heißen die Formularfelder, was steht im Alternativtext. Sie fallen nur bewusst statt nebenbei. Dass zwei Angebote für dieselbe Website weit auseinanderliegen, hat oft genau hier seinen Grund — mehr dazu in Was kostet eine Website?

Beim Nachrüsten sieht es anders aus: Dann geht es an das Farbsystem, an jede Seitenvorlage und an den Bildbestand. Der günstigste Zeitpunkt ist deshalb der, an dem ohnehin gebaut wird.

Auf der anderen Seite steht seit September 2025 eine eigene Behörde: die Marktüberwachungsstelle der Länder in Magdeburg, getragen von allen sechzehn Ländern. Sie wird auf Hinweis tätig, kann prüfen, Fristen setzen, im äußersten Fall untersagen — und ein Bußgeld verhängen, bis zu hunderttausend Euro. Die große Abmahnwelle, vor der im Frühjahr 2025 gewarnt wurde, ist bisher ausgeblieben.

Das Gesetz kennt zudem eine Grenze: Würde eine Anforderung Ihren Betrieb unverhältnismäßig belasten, muss sie nicht erfüllt werden — begründen und aufschreiben müssen Sie das.

Hundert Prozent sind ohnehin nicht das Ziel; eine Seite, auf der alles für jeden funktioniert, gibt es nicht. Es kommt auf den Unterschied an zwischen „hier ist es etwas mühsam“ und „hier komme ich nicht durch“.

Rechtsstand und Zahlen dieses Beitrags: geprüft am 16. August 2026.


Kurz erklärt

BegriffWas er bedeutet
BFSGBarrierefreiheitsstärkungsgesetz. Setzt eine EU-Richtlinie um, gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher — bei Websites den Fall, dass man online einen Vertrag schließen kann.
BITV 2.0Die ältere und strengere Regel für Behörden. Wird oft mit dem BFSG verwechselt, meint aber andere Adressaten.
WCAGWeb Content Accessibility Guidelines, der internationale Regelkatalog für barrierefreie Websites. Er kennt die Stufen A, AA und AAA; verlangt wird AA.
EN 301 549Die europäische Norm, über die das Gesetz auf die WCAG verweist. Für Websites läuft beides auf dasselbe hinaus.
ScreenreaderEin Programm, das den Bildschirminhalt vorliest oder auf eine Braillezeile ausgibt. Es liest den Quelltext, nicht das Bild.
FokusDie Stelle, an der die Tastatur gerade steht. Sie muss sichtbar sein, sonst tippt man blind.
KontrastverhältnisEin Zahlenwert für den Unterschied zwischen Schrift und Hintergrund. Für normalen Text gefordert: 4,5 zu 1.
OverlayEin zugekauftes Skript, das Barrierefreiheit nachträglich verspricht, ohne die Seite selbst zu ändern.

Sechs Fragen an Ihre eigene Website

Prüfen SieWoran Sie es erkennen
VertragsschlussKann bei Ihnen jemand online kaufen, buchen oder verbindlich einen Termin machen?
TastaturKommen Sie mit der Tabulatortaste durch Ihr wichtigstes Formular — und sehen Sie dabei immer, wo Sie stehen?
KontrastLesen Sie Ihre Seite draußen in der Sonne. Was verschwindet zuerst?
ZoomAuf doppelte Größe vergrößert: bleibt alles lesbar, ohne seitlich zu schieben?
Farbe alleinWird irgendwo etwas nur durch Farbe unterschieden — Pflichtfeld, Fehler, freier Termin?
LinksSagen Ihre Links auch einzeln, wohin sie führen, oder heißen sie „mehr“?

Wo hier dreimal ein Nein steht, liegt es selten am guten Willen, sondern daran, dass niemand die Seite je ohne Maus benutzt hat.

Kurz zusammengefasst

Das Gesetz betrifft weniger Websites, als die Aufregung vermuten lässt. Wenn bei Ihnen niemand online kauft oder bucht, oder wenn Sie zu neunt arbeiten, nehmen Sie es gelassen zur Kenntnis.

An der Sache dahinter ändert das nichts. Eine Seite, die man mit der Tastatur bedienen kann, deren Schrift man in der Sonne liest und deren Formularfelder beschriftet sind, ist keine barrierefreie Website. Sie ist eine gut gemachte Website. Barrierefreiheit ist nur der Name, den die Norm dafür gefunden hat.

Die abgesenkte Bordsteinkante ist auch nicht als Sozialmaßnahme in Erinnerung geblieben. Sie ist der Standard geworden.

Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre Website heute steht, schauen wir gemeinsam darauf. Das Erstgespräch kostet nichts.